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10. April 2018 / Neuigkeiten

DRSC veröffentlicht E-DRS 34 und E-DRS 35

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 34 Assoziierte Unternehmen (E-DRS 34) und den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 35 Anteilmäßige Konsolidierung (E-DRS 35) zur Konsultation veröffentlicht.

Zentraler Regelungsbereich des Standardentwurfs E-DRS 34 Assoziierte Unternehmen ist die Konkretisierung der Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen gem. § 311 und 312 HGB, welche die Abbildung dieser Unternehmen entsprechend der Equity-Methode im Konzernabschluss normieren.

E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung konkretisiert die Vorschriften gemäß § 310 HGB, welche die Einbeziehung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernabschluss regeln. Dabei werden auch die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens, welches Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts zur anteilmäßigen Konsolidierung ist, spezifiziert.

Die Standardentwürfe wurden mit Unterstützung der DRSC-Arbeitsgruppe Konsolidierung erarbeitet.

Stellungnahmen zu E-DRS 34 und E-DRS 35 können bis zum 11. Mai 2018 beim DRSC eingereicht werden.

Quelle: DRSC