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29. Januar 2019 / Neuigkeiten
Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Bauleistungen aufgrund des BFH-Urteils v. 27.9.2018 aktualisiert (BMF, Schreiben v. 24.1.2019 – III C 3 – S 7279/19/10001 :001 – IV A 3 – S 0354/14/10001 :019). Mit Urteil vom 27.9.2018 – V R 49/17 hat der BFH entschieden, dass ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung entgegen der Verwaltungsauffassung geltend machen kann, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht. Die Tz. 15a des bisherigen BMF-Schreibens vom 26.7.2017 wurde dementsprechend gestrichen.