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6. Oktober 2020 / Neuigkeiten

Verlängerung der Überbrückungshilfe

Die bisherige Überbrückungshilfe für von der Corona betroffene Unternehmen / Freiberufler ist von der Bundesregierung verlängert worden für die Monate September – Dezember 2020 (Pressemitteilung vom 18.9.2020). Neben der reinen Verlängerung werden auch verschiedene Änderungen vorgenommen, da sich bei der bisherigen Überbrückungshilfe für die Monate Juni-August 2020 gezeigt hat, das das „Eintrittskriterium“ von mindestens 60% Umsatzrückgang dazu geführt hat, dass viele Betroffene keinen Anspruch auf die Überbrückungshilfe gehabt haben. Dies soll mit der verlängerten Überbrückungshilfe geändert werden, sodass erwartet wird, dass es entsprechend mehr Anspruchsberechtigte gibt. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
    • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
    • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  • Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Antragstellung läuft wie bei der bisherigen Überbrückungshilfe ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Die Antragstellung soll ab Oktober 2020 möglich sein. Soweit Sie einen Antrag stellen möchten, können Sie gerne auf uns zukommen.