7. Januar 2021 / Neuigkeiten
Neues Sanierungsrecht
Im Dezember 2020 ist das Sanierungsrecht umfassend reformiert wurden mit dem sog. SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts). Kernpunkte des ab 1. Januar 2021 geltenden Rechts sind:
- Neufassung der Insolvenzantragsgründe
- Für drohende Zahlungsunfähigkeit ist nunmehr ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen
- Für die Überschuldung gilt ein Prognosezeitraum von 12 Monaten
- Schaffung eines sog. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, mit dem eine Unternehmenssanierung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht werden soll.