Aktuelles

7. Januar 2021 / Neuigkeiten

Neues Sanierungsrecht

Im Dezember 2020 ist das Sanierungsrecht umfassend reformiert wurden mit dem sog. SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts). Kernpunkte des ab 1. Januar 2021 geltenden Rechts sind:

  • Neufassung der Insolvenzantragsgründe
  • Für drohende Zahlungsunfähigkeit ist nunmehr ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen
  • Für die Überschuldung gilt ein Prognosezeitraum von 12 Monaten
  • Schaffung eines sog. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, mit dem eine Unternehmenssanierung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht werden soll.