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29. Februar 2016 / Neuigkeiten

DRS 22 – 24 vom BMJ bekannt gemacht

Im Bundesanzeiger vom 23. Februar 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungsstandards

  • DRS 22 Konzerneigenkapital,
  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und
  • DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) bekannt gemacht worden. Sie gelten als Grundsätze ordungsgemäßer Konzernrechnungslegung und sind bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen zu beachten. Die Standards sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, d. h. bei kalendergleichem Geschäftsjahr erstmals im Geschäftsjahr 2017. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig.

Quelle: DRSC