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18. März 2016 / Neuigkeiten

BMF: Keine Gewinnrealisierung auf Abschlagszahlungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 15.3.2016 seine Rechtsauffassung revidiert und begrenzt die Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen auf solche Fälle, in denen die HOAI alte Fassung zur Anwendung kommt. Zuvor hatte das BMF mit Schreiben vom 29.6.2015 die Auffassung vertreten, eine Gewinnrealisierung sei auch bei Abschlagszahlungen nach § 632a BGB anzuwenden. Dieses Schreiben hatte zu erheblichen Diskussionen und Rechtsunsicherheiten bei betroffenen Unternehmen geführt, die nunmehr geklärt sind.