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23. Juni 2016 / Neuigkeiten
BGH zur Angemessenheit der Barabfindung von Minderheitsaktionären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass für die Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären nach §§ 327a, 327b AktG bei Vorliegen eines (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrags der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts jedenfalls dann maßgeblich ist, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen.