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27. Juli 2016 / Neuigkeiten
Erbschaftsteuerreform: Normenkontrollverfahren soll erneut auf die Tagesordnung des BVerfG
Da nach Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zum 30. Juni 2016 bislang keine gesetzliche Neuregelung der Erbschaftsteuer erfolgt ist, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nunmehr mit Schreiben vom 12.07.2016 an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat mitgeteilt, dass sich der Erste Senat nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.
Solange keine Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes verabschiedet ist, bleibt das bislang geltende Recht unverändert anwendbar, auch wenn es verfassungswidrig ist.