Im Bundesanzeiger vom 8.4.2014 ist der DRS 21 „Kapitaflussrechnung“ bekannt gemacht. Der Standard ist erstmals für nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahre, d.h. im Regelfall im Kalenderjahr 2015, verpflichtend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.